Bannerland

Vladis  Cheskis
Herbstsweg 2

22307 Hamburg

Telefon: +49-(040)21979184
Web: banner-land.de
E-Mail: info@banner-land.de

Zuständiges Finanzamt: Hamburg Barmbek-Uhlenhorst
USt.Id.: DE 95 742 041 861

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1)       Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Bannerland (nachstehend „Lieferant“ genannt) mit Unternehmern i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB (nachstehend „Käufer“ genannt). Abweichende Bedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nicht anerkannt. Diese Verkaufsbedingungen des Lieferanten gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

(2)       Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung mit einem Käufer werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Lieferant im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

(3)       Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarung erwähnt werden.

(4)       Der Lieferant behält sich ausdrücklich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch entsprechende schriftliche Ergänzungen inhaltlich abzuändern oder zu ergänzen.

(5)       Der Auftraggeber hat spätestens bei der Erteilung des Auftrages eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet. Diese E-Mail- Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.

§2 Angebote und Vertragsabschlüsse

(1)       Die Angebote des Lieferanten sind in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind nur bindend, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An ihnen behält sich der Lieferant Eigentums- und Urheberrechte vor.

(2)       Schwankungen in der Materialzusammensetzung sowie Abweichungen der Farbe im Rahmen der branchenüblichen Grenzen bleiben vorbehalten. Für Farbechtheit wird nicht garantiert. Eine Haftung für technische Auskünfte, wie auch Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben kann verbindlich nur übernommen werden, wenn diese vorher schriftlich und ausdrücklich zugesichert wurden.

(3)       Der Lieferant behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Konstruktion, Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart vorzunehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an ausgelieferten Produkten vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

(4)       Ist die Bestellung des Käufers als Angebot nach § 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Lieferant dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen oder ablehnen. Der Käufer ist an die von ihm erteilten Aufträge bis zu deren Annahme oder Ablehnung durch den Lieferanten gebunden.

(5)       Soweit der Auftraggeber lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und Bannerland den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

(6)       Sofern nach Vertragsabschluss z. B. durch Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Vergleichs oder Konkursverfahren, Geschäftsauflösung oder – Übergabe, Wechselproteste oder andere vergleichbare Umstände berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen, ist der Lieferer nach
seiner Wahl berechtigt, Vorauszahlung des Auftragsbetrages oder anderweitige Sicherheit zu begehren oder von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.

(7)       Der Vertrag kommt grundsätzlich nach Eingang des Vertragsangebots durch den Auftraggeber und der anschließenden Annahme durch Bannerland zustande. Für die Annahme genügt neben der Absendung einer Auftragsbestätigung auch der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten. Konkrete Angebote sind stets frei bleibend, sie binden Bannerland nicht, es sei denn eine Bindung ist ausdrücklich in Textform erklärt. Die in individuellen Angeboten genannten Preise und Bedingungen beziehen sich nur auf die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten. Der Vertrag zwischen Bannerland und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von Bannerland gelieferten Ware oder der von Bannerland erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.

§3 Preise

(1)       Die Preislisten des Lieferanten sind unverbindlich. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen. Fracht- und Verpackungskosten und ggf. Transportversicherung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

(2)       Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3)       Kosten, die durch nachträgliche vom Auftraggeber veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet. Bannerland versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Ausnahmen davon werden nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Auftraggebers in Absprache mit dem Auftragnehmer durchgeführt. Mit seiner Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Form der Übermittlung der Rechnung.

(4)       Die angebotenen Preise besitzen nur Gültigkeit für die angefragte Spezifikation und Ausführung. Ändert sich im Auftragsfall die Ausführung oder der Umfang des Auftrags gleich welcher Art, so kann Bannerland die Preise analog korrigieren.

(5)       Für angebotene Produkte und Dienstleistungen gilt die aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit Bannerland andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart.

(6)       Bei Lieferung in ein Land außerhalb der EU trägt der Besteller die Einfuhrumsatzsteuer und eventuell anfallenden Zollgebühren.

(7)       Die Kosten des Geldtransfers insbesondere anfallende Bankgebühren trägt ausschließlich der Auftraggeber wenn nichts anderes vereinbart ist.

(8)       Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von 10,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

(9)       Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes oder mindestens 25,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer – übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

(10)  Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei      Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 20,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer fällig. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.

§4 Darstellungs- und Berechnungsfehler

(1)       Bei Berechnungsfehlern insbesondere bei Individualkalkulationen schließt Bannerland jegliche Haftung aus und behält sich das Recht zur Korrektur bzw. Neuberechnung vor. Aufträge die auf fehlerhaften Berechnungen beruhen, werden storniert und unter Hinweis auf den Berechnungsfehler neu angeboten. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht vom Kauf zurückzutreten.

§5 Zahlungsbedingungen

(1)       Bannerland kann bei allen Verträgen Vorauszahlung verlangen. Bei länger andauernden Vertragsverhältnissen kann Bannerland nach seiner Wahl angemessene Abschlagszahlungen verlangen oder Teilrechnungen erstellen. Nach der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes unverzüglich zur Zahlung fällig. Nach Erhalt der Ware durch den Käufer ist die restliche Rechnungssumme zur Zahlung fällig. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, tritt 10 Tage ab Rechnungsstellung Verzug ein. Die Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Lieferanten bleibt jeweils die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Mahnt Bannerland überfällige Forderungen schriftlich an, so ist für Mahnungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 10,00 EUR fällig. Bannerland behält sich vor, den gesamten Betrag per Vorkasse zu berechnen und eine Auslieferung erst nach vollständiger Zahlung auszuführen. Der Lieferant ist alternativ auch berechtigt, die Ware per Nachnahme auf den Weg zu bringen.

(2)       Zahlungen haben ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten.

(3)       Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Bannerland auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen.

§6 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

(1)       Die Lieferung erfolgt ab dem Lagerungsort der Ware des Lieferanten. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse.

(2)       Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten trägt der Auftraggeber. Dies gilt auch für den Versand von Prüfdrucken, Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und sonstigen Dokumenten sowie für die Rücksendung von Datenträgern und anderen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen.

(3)       Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Mit der Übergabe an den Spediteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagerungsortes, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand erfolgt im Auftrag des Auftraggebers. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Sendung auf seine Kosten durch den Auftragnehmer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichert. Dieser Wunsch muss allerdings entweder in der Auftragsbestätigung enthalten sein, oder in Schriftform mit dem Auftragnehmer separat vereinbart werden.

(4)       Alle Transportschäden wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muss unverzüglich nach Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, anderenfalls gelten die Schäden erst nach Ablieferung entstanden.

(5)       Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn sie versandbereit ist, dies dem Käufer  mitgeteilt ist und sie den vereinbarten Lieferbedingungen entspricht.

§7  Lieferzeiten

(1)         Bearbeitungszeit gilt ab Eingang der Kundendaten.

(2)         Lieferzeit beginnt am nächsten Werktag nach Freigabe der druckfähigen Daten  durch den Auftraggeber, vorausgesetzt  dass die Anzahlung erfolgt ist. Anderenfalls beginnt die Lieferzeit erst nach dem Geldeingang.

(3)         Die vom Lieferanten genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich feste Termine vereinbart wurden. Die Lieferzeit ist von der individuellen Bestellung mit Angabe zur Menge und Ausführung abhängig und kann aufgrund unterschiedlicher Auftragslagen und Lagerhaltung variieren.

(4)         Liegt eine Lieferverzögerung vor, die von uns zu vertreten ist, so wird die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang der Nachfristsetzung bei uns. Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine verspätete Lieferung berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz. Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet gelieferter Ware, gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Im Falle eines von uns verschuldeten Lieferverzuges steht dem Käufer ein Recht zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Bannerland laufen beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn Bannerland oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung des § 287 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(5)         Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§8 Einlagerung bei Annahmeverzug oder Verzug bei Vorleistungspflicht

(1)       Für die Dauer des Annahmeverzugs des Auftraggebers oder des Verzugs des Auftraggebers mit einer Vorleistungspflicht (Vorkasse) ist Bannerland berechtigt, die zu liefernden Güter auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern.

(2)       Bannerland kann sich hierzu eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten trägt der Auftraggeber. Die Kosten betragen pauschal 1 % des Warenwerts je angefangener Woche. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass tatsächliche geringere Lagerkosten angefallen sind, Bannerland bleibt der Nachweis unbenommen, dass tatsächlich höhere Lagerkosten angefallen sind.

§9 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1)       Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und bis zum Ausgleich aller zum Zeitpunkt der Bestellung offenen Forderungen Eigentum von Bannerland. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei pflichtwidrigem Umgang mit der Sache und bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen.

(2)       Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere  ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3)       Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

(4)       Bei Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsverkehr durch Wiederverkäufer geht die daraus entstehende Forderung in das Eigentum Bannerland über, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer verpflichtet, auf Anforderung die Adresse seines Schuldners und die Höhe der betreffenden Forderungen bekannt zu geben. Etwaige Kosten für Interventionen oder Inkasso trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Bestellers ist Bannerland berechtigt, die sofortige Herausgabe des gelieferten Produktes zu verlangen, dieses bestmöglich zu verwerten und die Differenz zwischen Erlös und tatsächlichen Preis als Schadenersatz zu fordern. Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. Weiterhin kann Bannerland dem Besteller die Weiterveräußerung und / oder Weiterverarbeitung gelieferter Ware untersagen.

(5)       Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(6)       Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt
sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(7)       Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Das gesetzliche Werkvertragspfandrecht kann wegen aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden.

(8)       Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

(9)       Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(10)  Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

§10 Haftung des Lieferanten

(1)       Der Lieferant haftet nach gesetzlichen Bestimmungen.

§11 Haftung des Auftraggebers

(1)       Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass seine Druckdaten nicht das Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte (z. B. das Wettbewerbsrecht) Dritter verletzten.

(2)       Der Auftraggeber stellt Bannerland von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich überdies zur Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung für die Fälle, in denen Bannerland von einem Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird oder dies zu besorgen ist. Ist eine solche Inanspruchnahme zu besorgen und ist dies für den Auftraggeber erkennbar, hat dieser Bannerland unverzüglich darüber in Textform zu informieren.

(3)       Bei der Inanspruchnahme gestalterischer Leistungen (z. B. Grafikpakete) räumt Bannerland dem Auftraggeber nach Abnahme und der vollständigen Bezahlung der Leistung ein einfaches, zeitlich und räumlich sowie inhaltlich – mit Ausnahme des Rechts der Umarbeitung – unbeschränktes Nutzungsrecht an dem endgültigen Werk ein.

§12 Druckunterlagen, Druckdaten, Druck

(1)       Der Auftraggeber hat die Pflicht, Bannerland mit der Erteilung des Auftrags bzw. unverzüglich danach alle notwendigen Druckunterlagen (Druckvorlagen, Druckdaten) in einer dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Form mängel- und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in unseren allgemeinen Datenanlieferungshinweisen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten werden, außer wenn das Dateiformat im Vorfeld von uns schriftlich genehmigt wurde. Der Auftraggeber haftet im vollen Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die von uns nicht zu vertreten sind. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger, übertragene Daten und Druckdateien – unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

(2)       Druckdaten müssen den Hinweisen entsprechen, die unter www.banner-land.de veröffentlicht sind oder bei  Bannerland angefordert werden können.

(3)       Bannerland ist nicht verpflichtet, unverlangt eingereichte Ausdrucke der Druckdaten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche gilt für andere Muster, oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster, Druckerzeugnisse früherer Aufträge, selbst wenn diese bei Bannerland oder bei anderen Druckereien hergestellt wurden.

(4)       Unterlagen wie, Zeichnungen,  Entwürfe usw. bleiben Eigentum Bannerland, das Urheberrecht wird ausdrücklich vorbehalten, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder wenn eine Auftragserteilung nicht erfolgt, zurückzugeben.

(5)       Für gelieferte fremde Dateien und Druckvorlagen die vom Kunden nach Auslieferung der Ware nicht schriftlich zurückverlangt werden, übernehmen wir keine Haftung.

§13 Genehmigungen

(1)       Die Einholung der baupolizeilichen oder sonstigen Genehmigungen ist Sache des Bestellers. Bestellungen können vom Besteller nach Auftragsbestätigung nicht mehr rückgängig
gemacht werden, nachträgliche Auftragsabänderungen und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

 

§14 Gewährleistung

(1)       Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat Bannerland – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt Bannerland eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Der Auftraggeber hat seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen. Mängel sind insoweit umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort oder, wenn diese bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar waren, innerhalb von 8 Arbeitstagen nach deren Entdeckung schriftlich und in erkennbarer Form (Foto) bei Bannerland anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.

(2)       Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab  Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

(3)       Gebrauchte Liefergegenstände werden verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

(4)       Bereits bei Empfang der Ware äußerlich erkennbare Verpackungs- oder Warenschäden muss sich der Besteller sofort von dem Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen. Abweichungen von Lieferschein oder Rechnung sind dem Lieferer bei Erhalt unverzüglich anzuzeigen.

(5)       Vom Lieferer an den Besteller vermietete Ware ist vom Besteller gegen Beschädigung oder Diebstahl zu versichern und den Abschluss einer Versicherung auf Aufforderung nachzuweisen. Die Kosten der Versicherung trägt der Besteller. Bis zur vollständigen Rückgabe haftet der Besteller für Verlust oder Beschädigung.

(6)       Eine Gewährleistung durch Bannerland  ist  ausgeschlossen, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden Druckdaten oder die Art und Weise ihrer Erstellung von §12 Abs. 1,2 und den Hinweisen („Information zum Druck“) abweichen, welche im Internet unter www.banner-land.de für das jeweilige Produkt veröffentlicht oder bei Bannerland angefordert werden können. Farbabweichungen vom Original  und eine drucktechnisch bedingte leichte Streifenbildung berechtigt nicht zu einer Reklamation, Abnahmeverweigerung oder Kaufpreisminderung. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung und Rücksendung der gesamten Lieferung.

(7)       Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen

(8)       Für Folgeschäden ausgelieferter Ware ist das Unternehmen nicht haftbar zu machen.

§15 Rücklieferungen

(1)       Im Falle der Beanstandung von Sachmängeln ist die Rückgabe des beanstandeten Teils der Waren Voraussetzung für die Nacherfüllung.

(2)       Rücklieferungen, aus welchem Grunde auch immer, können nur nach vorheriger Zustimmung durch den Lieferanten angenommen werden. Die Lieferung ist sachgemäß zu verpacken.

(3)       Die Kosten der Rücksendung trägt Bannerland bis zur Höhe der Rücksendekosten, welche vom Ort der Ursprungslieferung an den Auftragnehmer bis zur Geschäftsadresse von Bannerland bei Wahl der günstigsten am Markt verfügbaren Versandart angefallen wären, höchstens aber bis Höhe der tatsächlich angefallenen Rücksendekosten.

(4)       Rücksendungen müssen frei unserem Werkslager erfolgen. Gutschriften erfolgen erst nach geprüftem Wareneingang.

(5)       Gebrauchte, bereits bearbeitete oder nicht standardisierte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Wertminderung bei zurückgegebenen Materialien behalten wir uns vor.

§16 Aufbewahrungspflicht, Rückgabe dem Besteller gehörende Sachen

(1)       Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert.

(2)       Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen.

(3)       Nach vollständiger Zahlung seiner Verbindlichkeiten erhält der Auftraggeber aber die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (wie z.B. Daten etc.) zurück. Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag mit der in der Preisliste veröffentlichten Pauschale zuzüglich der von Bannerland nach Wahl des Auftraggebers verauslagten Entgelte für Fracht und Kurierkosten berechnet.

§17 Geltendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1)       Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2)       Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

(3)       Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Auftraggeber, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Stand: 01.05.2014